Lieferbedingungen

Zusammenfassung

  1. Auf alle Angebote und auf alle Vereinbarungen, welcher Art auch immer, von Fertilab B.V. mit der anderen Partei (im Folgenden: „Kunde“, unabhängig von der Art der Vereinbarung) abgeschlossen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fertilab B.V., die durch Ernennung im Büro von Fertilab B.V. kann auf Anfrage überprüft und an den Kunden gesendet werden. Für den Fall verwiesen Fertilab B.V. Im unwahrscheinlichen Fall der Nichtanwendung sind die Bestimmungen dieser Zusammenfassung für die Parteien bindend. Diese Zusammenfassung gilt im Streitfall.
  2. Wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen anwendet, gelten diese für alle Vereinbarungen zwischen Fertilab B.V. und Client gilt nicht.
  3. Abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fertilab B.V. oder diese Zusammenfassung muss vom Kunden, der eine solche Abweichung geltend macht, durch schriftliche Mittel nachgewiesen werden.
  4. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Fertilab B.V. kann jederzeit Vorkasse oder Sicherheit verlangen, und wenn dies nicht möglich ist, seine Arbeit, Dienstleistungen oder Lieferungen einzustellen oder auszusetzen, ohne dass Fertilab B.V. in irgendeiner Weise verantwortlich.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto, Suspendierung oder Begleichung zu begleichen. Aufgrund der verspäteten Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Reklamationen in Bezug auf die Rechnung müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, unter Androhung des Verlustes der Rechte.
  6. Das Urheberrecht von Fertilab B.V. hergestellte Werke – oder das geistige Eigentumsrecht jeglicher Art – fallen nur Fertilab B.V. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, was er über die Forschungsmethoden und -methoden von Fertilab B.V. geheim halten. Im Falle der (möglichen) Verletzung des beabsichtigten geistigen Eigentumsrechts oder der beabsichtigten Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Kunden, – ohne dass eine Mahnung oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist – bezahlt der Kunde Fertilab B.V. eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von € 50.000,00 pro Verstoß, die keiner gerichtlichen Mäßigung unterliegt, sowie eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von € 1000,00 für jeden Tag, an dem der Verstoß fortdauert, unbeschadet des Rechts von Fertilab B.V. zur vollen Entschädigung.
  7. Soweit Fertilab B.V. Dritte sind angerufen, die Fertilab B.V. ist frei und in dem Fertilab B.V. wird Sorgfalt walten lassen, Fertilab B.V. haftet nicht für etwaige Mängel dieser Dritten.
  8. Jede (Mit) Haftung von Fertilab B.V. und / oder diejenigen, für die es gesetzlich berechtigt war, die Haftung für Schäden zu übernehmen, unabhängig davon, in welcher Form und aus welchen Gründen auch immer, außer im Falle von Fertilab B.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, begrenzt auf den Rechnungsbetrag des Geschäfts, aus dem der Schaden entstanden ist. Soweit sich die Bestimmungen des vorstehenden Satzes nicht vor Gericht durchsetzen können, ist die Haftung gemäß diesem Satz auf das Zehnfache des Betrags beschränkt, den Fertilab B.V. tatsächlich im Rahmen der Bestellung vom Kunden erhalten, mit einem Höchstbetrag von fünfzehntausend Euro (€15.000,00). Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für Angestellte und Direktoren von Fertilab B.V. Fertilab B.V. haftet auch nicht für Forschungsergebnisse und / oder Ratschläge, die von oder im Auftrag von ihr erteilt werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  9. Die von Fertilab B.V. Zu kompensierende Schäden sind jederzeit auf den Schaden an Produkten oder Eigentum des Kunden und / oder Dritter beschränkt, soweit es durch ein grobes Verschulden von Fertilab B.V. oder diejenigen, für die es haftet. Fertilab B.V. ist nicht verpflichtet, den Geschäfts – und / oder Folgeschaden des Kunden oder Dritter zu ersetzen.
  10. Unter Androhung des Verfalls der Rechte muss der Kunde alle Beschwerden (Proteste) über die Ausführung der (Unter-) Abtretung – zumindest die Leistung jeglicher Art – oder jede Mitteilung von Fertilab BV, innerhalb von 8 Tagen nach der Ausführung des relevanten (Teil ) Abtretung – zumindest Erfüllung – oder die schriftliche Mitteilung an die Fertilab BV zu berichten, mit genauer Beschreibung der Beschwerde (en).
  11. Alle Ansprüche des Kunden an Fertilab B.V. hinfällig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden oder zumindest Kenntnis davon hatte, mit dem Versäumnis von Fertilab B.V. vor Gericht zu ziehen oder zu verlangen.
  12. Auf jede Vereinbarung zwischen Fertilab B.V. Das niederländische Recht ist ausschließlich anwendbar, und nur das niederländische Gericht ist befugt, einen Streitfall zur Kenntnis zu nehmen. Jeder Streit zwischen Fertilab B.V. und der Kunde, einschließlich der Einziehung des geschuldeten Betrags, wird in erster Instanz nur an das zuständige Gericht in Lelystad verwiesen.

 

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